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Einführung in die Zeugniswelt

Egal, ob Sie in Ihrer Funktion als Vorgesetzter oder Personaler ein Zeugnis schreiben müssen oder als Arbeitnehmer wissen wollen, was in Ihrem nächsten Zeugnis stehen sollte: mit unserem Zeugnisgenerator haben Sie die passende Unterstützung gefunden.

Zunächst erläutern wir Ihnen, wann und mit welchem Inhalt ein Zeugnis erstellt wird. Dann erfahren Sie, wie Sie mit unserem Programm zur Zeugniserstellung zu dem von Ihnen gewünschten Zeugnis kommen. Wir wenden uns natürlich gleichermaßen an Männer und Frauen, so dass bei Verwendung der männlichen Form im Nachfolgenden auch immer die weibliche Form gemeint ist.

Anspruch auf das Zeugnis

Alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Erhalt eines Zeugnisses. Dies ergibt sich für gewerbliche Mitarbeiter aus den alten Bundesländern aus §113 GewO, für kaufmännische Angestellte nach § 73 HGB, die Rechtsgrundlage für Auszubildende ist § 8 BBiG und alle sonstigen Beschäftigten können sich auf § 630 BGB stützen. Vom Arbeitnehmer hängt es nun ab, ob und in welcher Form tatsächlich ein Zeugnis ausgestellt wird. Fragt er/sie nicht danach, so kann der Anspruch ( z.B. nach einem Jahr ab Austritt) verwirken. In einigen Tarifverträgen findet sich jedoch die Pflicht des Arbeitgebers, auch ohne Aufforderung der Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Da das Zeugnis eine wichtige Beurteilungsgrundlage für die weitere berufliche Entwicklung der Arbeitnehmer darstellt, raten wir, routinemäßig bei Ausscheiden der Mitarbeiter (am besten auch bei einem Vorgesetzten- oder Aufgabenwechsel) ein Zeugnis zu erstellen.

Zeugnisinhalt

Um den Arbeitnehmer bei seinem beruflichen Fortkommen zu unterstützen, muss das Zeugnis wohlwollend sein. Da sich ein späterer Arbeitgeber jedoch bei der Auswahl eines neuen Mitarbeiters auch auf das Zeugnis verlässt, hat es zudem ebenfalls der Wahrheit zu entsprechen. Es gibt neben einfachen und qualifizierten Zeugnissen, welche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, auch Zwischenzeugnisse. Einfache Zeugnisse enthalten nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Im qualifizierten Zeugnis wird zudem die Leistung und Führung bewertet. Unser Zeugnisgenerator unterstützt Sie bei der letzteren, weitverbreiteten Zeugnisform. Wir stellen Ihnen verschiedene mögliche Aspekte der Leistung und Führung vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese je nach der Güte der Arbeit Ihres Mitarbeiters formulieren können. (Bei einem Zwischenzeugnis ändern Sie einfach die Zeiten). Darüber hinaus erfahren Sie durch den Zeugnisgenerator, welche Angaben grundsätzlich in einem qualifizierten Zeugnis stehen sollten:

1. Bezeichnung als Zeugnis oder Endzeugnis
2. Kurze (!) Vorstellung des Unternehmens
3. Personalien
4. Dauer der Betriebszugehörigkeit
5. Aufgaben- und Funktionsbeschreibung
6. Leistungsbeurteilung nach Befähigung, Bereitschaft, Erfolg und Arbeitsweise inkl. einer zusammenfassenden Beurteilung
7. Führungsbewertung des Verhaltens im Betrieb und gegenüber den übrigen Arbeitnehmern und Kunden
8. Beendigungsgrund (nur bei Wunsch des Mitarbeiters)
9. Eventuell Schlussformel
10. Datum und Unterschrift

Nicht in ein Zeugnis gehören in der Regel Erklärungen über den Gesundheitszustand, eine Gewerkschaftszugehörigkeit oder das sonstige Privatleben des Mitarbeiters. Beachten Sie, dass Sie auch durch Weglassen eine Aussage treffen. Fehlen Angaben, die in dieser Position oder Berufsgruppe zu erwarten sind (z.B. Ehrlichkeit bei einem Kassierer oder eine ausführliche Leistungsbeurteilung bei einer verantwortungsvollen Tätigkeit), so wertet der Leser des Zeugnisses auch dieses Fehlen von Informationen als negativ.

Umgang mit dem Zeugnisgenerator

Tragen Sie bitte zuerst die Daten zur Person sowie zum Beschäftigungsverhältnis ein (nicht vergessen: Geschlecht auswählen durch die Anrede Frau oder Herr).
Klicken Sie danach auf die auf Sie zutreffende Situation (normal, befristet etc).

Der nächste Punkt betrifft die Aufgaben: hier können Sie stichpunktartig oder in ganzen Sätzen die wichtigsten und für die Position typischen Tätigkeiten beschreiben. Als Anhaltspunkt gilt hierfür: je nach Vielfältigkeit und Bedeutung der Aufgaben sollte sich der Text zwischen einer ¼ und einer halben Seite bewegen.
Die Auswahl und die Reihenfolge der einzelnen Punkte prägen den Gesamteindruck. Stellen Sie die entscheidenden Aussagen an den Anfang und das Ende der Tätigkeitsbeschreibung und erwähnen Sie unwichtige Aufgaben wie Kaffe kochen bei einem ansonsten qualifizierten Mitarbeiter besser nicht.

Die einzelnen Leistungs- und Führungsbeurteilungen wählen Sie durch Anklicken aus. Wir haben Ihnen eine Reihe von Formulierungsmöglichkeiten vorbereitet, um Ihnen ein maßgeschneiderte Zeugnis zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis Ihrer Auswahl erscheint jeweils sofort im Vorschaufenster.

Sie entscheiden, zu welchen Kategorien Sie eine Bewertung abgeben möchten.

Beachten Sie bitte, dass bei der Verhaltensbeurteilung die Reihenfolge der erwähnten Personen von Bedeutung ist. Grundsätzlich gilt der Aufbau : Vorgesetzte, Kollegen, nachgeordnete Mitarbeiter, danach die Kunden. Erwähnen Sie z.B. Kollegen vor den Vorgesetzten, lässt dies Schwierigkeiten mit letzteren erahnen. Auch beredtes Schweigen durch das Weglassen einer oder mehrerer dieser 4 Gruppen (aber natürlich nur, wenn Kundenkontakt überhaupt vorhanden war) zeigt Probleme gegenüber dem nicht erwähnten Personenkreis auf.

Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur auf Verlangen des Arbeitnehmers durch besondere Formulierungen wie " in gegenseitigem Einvernehmen" , "aus betrieblichen Gründen" oder " auf eigenen Wunsch" in das Zeugnis aufzunehmen.

In der Praxis wird dies jedoch meist gemacht. Ist also kein Grund für das Ausscheiden ersichtlich, wurde dem Arbeitnehmer in der Regel gekündigt.

Der Schlusssatz besteht grundsätzlich aus einem Dank an den Mitarbeiter und Kundgabe des Bedauerns über dessen Austritt, verbunden mit guten Wünschen für seine Zukunft. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Aufnahme einer Schlussformel in das Zeugnis. Wenn jedoch eine verwendet wird, muss sie inhaltlich mit dem Zeugnis übereinstimmen, darf dieses also nicht entwerten. Wird kein Schlusssatz in das Zeugnis geschrieben, so weist dies auf ein gespanntes Verhältnis zum Arbeitgeber hin.

Bitte beenden sie Ihr Zeugnis nach Angabe des Ortes und des Ausstelldatums mit den Unterschriften. Beachten Sie bitte, dass dem Rang der unterzeichneten Person(en) Bedeutung zugemessen wird. Mindestens muss das Zeugnis von einer weisungsbefugten Person, bei leitenden Angestellten von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterzeichnet sein.

Zum Fertigstellen Ihre Zeugnisentwurfs drücken Sie den Button "Zeugnis erstellen" an. Daraufhin wird Ihnen Ihr individuell auf Sie abgestimmter Zeugnistext im Ergebnisbereich angezeigt. Im Gegensatz zu den Vorschaufeldern ist dieser Bereich änderbar, so dass Sie auf Wunsch Ergänzungen einfügen können. "Markieren und Kopieren" speichert Ihr Zeugnis in die Zwischenablage, aus der Sie den Text entweder mit der Tastenkombination Strg+V oder durch Klick auf die rechte Maustaste - Option "Einfügen" in ein Worddokument oder eine andere Textverarbeitungssoftware kopieren können. Zum Ausdrucken sollten Sie das für Ihre geschäftliche Korrespondenz übliche Papier verwenden.


Und zum Schluss: Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der von uns auf unserer Website gemachten Angaben. Wir übernehmen ebenfalls keinerlei Verantwortung für die von Ihnen auf Grundlage unserer Informationen erstellten Zeugnisse. Viel Erfolg bei Ihrem Zeugnis!

Hier gehts zum Zeugnisgenerator