PY DE – Sachzuwendung pauschalversteuert §37b Arbeitgeber übernimmt SV

Pauschalversteuerte Zuwendungen an Arbeitnehmer nach §37b sind sozialversicherungspflichtig. Der Pauschalsteuersatz beträgt 30% und die Leistungen sind pro Jahr und Zuwendung auf 10.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung darf nicht Bestandteil des normalen Entgelts sein, muss also etwas sein wie eine Incentive-Reise oder Geschenke als besondere Prämie.
Als Faustformel gilt: je mehr der Arbeitnehmer verdient umso interessanter wird diese Alternative im Vergleich zur normalen Nettozusage, spätestens dann wenn die Individualsteuer den Pauschalsteuersatz von 30% übersteigt – also etwa bereits ab ca. 26.650 Euro Jahreseinkommen in Steuerklasse 1.
Um das nun mit der normalen Nettozusage – bei der der Arbeitgeber alle Abzüge übernimmt – vergleichen zu können muss der Arbeitgeber auch die AN-Anteile SV übernehmen. Das ist dann wieder in sich ein geldwerter Vorteil, auf den Steuer und SV fällig sind – also eine Nettozusage.
Wie wird das nun in SAP abgebildet?
In Hinweis 1332117 – §37b: Nettohochrechnung bei Übernahme SV wird das Vorgehen beschrieben:
 …
 Die Hochrechnung kann folgendermaßen umgesetzt werden:

    1. Es werden drei Lohnarten benötigt.
      a) Kopieren Sie die Musterlohnart M942 auf eine eigene Lohnart 0942 und entfernen Sie

Kum. 53 (Arb.kammer Saarland),
Kum. 60 (Berufsgen.-Brutto),
Kum. 75 (SV-Pflicht Entst.pr.).
                       Weiterhin müssen einige Verarbeitungsklassen folgendermaßen umgeschlüsselt werden:
VK 04: 4
VK 11: 1
VK 20: 8
VK 26: 2
           Die Lohnart dient zur Eingabe des Betrages der Sachzuwendung im IT 0014/0015. Sie wird wie in Hinweis 1023613 beschrieben pauschal versteuert.

      b) Kopieren Sie Lohnart /5A5 auf eine eigene Lohnart 05A5.

           Ersetzen Sie Kum. 03 (SV-Pflicht Zuflusspr.) durch Kum. 75 (SV-Pflicht Entst.pr.) und entfernen Sie
Kum. 11 (sonst. Steuerbrutto),
Kum. 52 (Arbeitnehmerkammer-Brutto Bremen),
Kum. 59 (Gewerbest.-Brutto).
           Diese Lohnart enthält später den geldwerten Vorteil des Sachbezugs.

      c) Kopieren Sie Lohnart /5B5 auf eine eigene Lohnart 05B5.

           Ersetzen Sie
           Kum. 03 (SV-Pflicht Zuflusspr.) durch Kum. 75 (SV-Pflicht Entst.pr.) und
           Kum. 11 (sonst. Steuerbrutto) durch Kum. 76 (sonst. St.br. Entst.pr.).
           In diese Lohnart werden die gesetzlichen Abzüge geschrieben, die der Arbeitgeber für die Nettozusage übernimmt.

    2. Legen Sie in Tabelle V_T541A eine neue Art der Nettozusage an, bei der in Step 1 keine Steuern, aber SV berechnet werden, ab Step 2 beides. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

           – Kopieren Sie alle Einträge der Nettozusage 02 (Art der Nettozusage).
           – Legen Sie eine neue Nettozusage (z.B. 92) an.
           – Legen Sie die kopierten Einträge in der neuen Nettozusage als neue Einträge an.
           – Deaktivieren Sie das Feld ‚Step 1‘ bei folgenden Lohnarten:
01 /402 LSt son
02 /522 KiSt son
03 /40F SolZ son

    3. Tragen Sie die Lohnart 0942 im IMG unter Nettozusagen/Lohnarten/Überprüfung/Lohnarten zuordnen ein.
    4. Tragen Sie im IMG unter Nettozusagen/Lohnarten/Art der Nettozusage/Nettozusagen bei den Details der neuen Lohnart die Art der Zusage (hier 92) ein. Kopieren Sie dazu den Eintrag zur Lohnart MX50 und tragen Sie bei den Details als Art der Nettozusage ’92‘ ein. Hinterlegen Sie Lohnart 05A5 im Feld ‚Nettozusage‘ und Lohnart 05B5 im Feld ‚Abzüge‘.

         
Beispiel:

Ein Mitarbeiter bekommt eine pauschal zu versteuernde Sachzuwendung mit einem Wert von 100 Euro. Der Arbeitgeber will nicht nur die Pauschalsteuer, sondern auch alle anderen gesetzlichen Abzüge übernehmen.

In Infotyp 0015 wird die Lohnart 0942 mit dem Betrag von 100 Euro aufgegeben.

In der Nettoiteration wird nun dieser Betrag in die Lohnart 05A5 geschrieben. In Step 1 wird hiervon die SV berechnet und in Lohnart 05B5 geschrieben. Ab Step 2 wird jeweils von den beiden Lohnarten Steuer und SV berechnet (05A5: SV, 05B5: SV + Steuer). Die berechneten Abzüge werden in Lohnart 05B5 kumuliert, bis sich der Betrag der Lohnart nicht mehr ändert. Am Ende der Iteration steht in Lohnart 05B5 der zusätzliche Aufwand des Arbeitgebers in der Höhe, die zu einem – trotz Sachbezug – gleichbleibenden Nettoergebnis führt.

Im Protokoll der Abrechnung finden Sie folgendes Ergebnis der Nettoiteration unter ‚Nettoteil Deutschland/Verarbeitung von Nettozusagen‘:
0942 (Sachzuwendungen an AN)         100 Euro
05A5 (Einm.Nettozusage 37b)          100 Euro
05B5 (AG-Aufwand einm. Netto gV)      21 Euro

Der Auszahlungsbetrag bleibt gleich, egal ob der Sachbezug aufgegeben wurde oder nicht.

Tipp: Wenn die Nettozusage nicht wie erwartet berechnet wird, ist Hinweis 682966 eventuell hilfreich.

Zu beachten ist auch Hinweis Hinweis 1121791 – Pauschalsteuer §37b EStG – Schlüsselung /4AI,J fehlerhaft. Die Lohnarten /4AI und /4AJ sind in Verarbeitungsklasse 39 falsch geschlüsselt so dass es zu einem Abbruch kommt wenn gleichzeitig Lohnarten für §3b vorhanden sind.

Auf diese Art können Sie die Pauschalversteuerung nach §37b und die Übernahme der SV durch den AG umsetzen.

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