PY DE – LSTB 2020, ein Ende in Sicht

Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 war – und ist für viele noch – ja etwas komplizierter als in anderen Jahren. Auslöser der Schwierigkeiten war eine geringfügige Textänderung im BMF-Schreiben für die LSTB 2020 bezüglich der Verteilung der SV-Beiträge von „…Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums…“ auf „…Arbeitslohn des Bescheinigungszeitraums…“. Erschwerend kam dann noch hinzu, dass das Steuerjahr ab 2020 mit Ende Februar geschlossen werden muss. Ausschlaggebend dafür ist eine Änderung des §41a EStG (Durchführung §52 Absatz 40a), gemäß dem die Lohnsteueranmeldung ab 2021 getrennt nach Kalenderjahren abzugeben ist – Hinweis 2975845. Die entsprechenden Kennzahlen werden allerdings nur für die Monate Januar und Februar des Folgejahres akzeptiert. Ziel der Übung ist es, einen leichteren Abgleich der Lohnsteueranmeldungen mit den ausgegebenen Bescheinigungen zu ermöglichen – was ja zugegebenermassen bei Steuerprüfungen in der Vergangenheit öfter mal etwas komplizierter war. Eine Öffnung des Steuerjahres über Februar hinaus, individuell in IT0012 oder generell mit dem Merkmal DSTLB, ist deshalb ab 2021 auch nicht mehr möglich.

Infolgedessen gab es eine Reihe von Hinweisen um die Verteilung der SV-Beiträge richtigzustellen, die aber in unterschiedlichen Konstellationen wiederum zu unterschiedlichen Fehlern führten – Hinweis 3014216 liefert eine Auflistung dieser Hinweise. Dadurch war es vielen Kunden nicht möglich, alle Fehler bis zur Februarabrechnung zu beseitigen. Somit hätte jetzt eigentlich keine Möglichkeit zur Korrektur mehr bestanden.

SAP hat sich deshalb um eine Lösung bemüht in Absprache mit dem BMFA und auch eine gefunden. Mit Hinweis 3039766 wird ein Report ausgeliefert, der fehlerhafte Konstellationen aufspürt und mit dem diese auch bereinigt werden können in der Zukunft durch eine eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres (der Steuerabzug darf nicht verändert werden, Daten wie die SV-Beiträge in diesem Fall schon). Diese eingeschränkte Öffnung ist noch nicht freigegeben, aber schon angekündigt. Beachten Sie hierzu Hinweis 3039019 LStB: Informationen zu fehlerhaften Bescheinigungen und Korrekturmöglichkeiten.

Somit können Sie aktuell mit dem Report RPU_PAYDE_ST_LSTB_CHECK_2020 schon mal testen, ob und wie stark Sie betroffen sind. Dem Hinweis 3039766 ist eine PDF-Datei beigefügt, in der die Vorgehensweise und die Fehlermeldungen genau beschrieben werden. Nach Abschluss der Pilotierung wird damit auch die Korrektur erfolgen.

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