Wenn im Bemessungszeitraum zum Zuschuss Mutterschaftsgeld – 3 Monate vor Schutzfrist – ein „verschuldetes Arbeitsversäumnis“ vorliegt, konkret wird hier unentschuldigtes Fernbleiben genannt – dann wird das Brutto/ Netto gekürzt um die Fehlzeit, die Kalendertage als Divisor werden aber nicht reduziert. Quelle:http://www.bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arbeitgeber/Betriebsservice/BKK_Service/BKK_Service_Extra/BKK_Extra_06/20050223_GR_Leistungen_bei_Schwangerschaft_und_Mutterschaft.pdf Die Unterscheidung, ob eine Abwesenheit verschuldet ist oder nicht wird von SAP nicht unterstützt. […]