Schlagwort: Abrechnungsregel

PY – Umsatzsteuer rechnen aus PKW geldwerter Vorteil

Der Arbeitgeber muss die Umsatzsteuer verbuchen wenn er einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen für Privatfahrten überläßt. Auf die näheren rechtlichen Hintergründe soll hier nicht weiter eingegangen werden. Ein Weg diese Umsatzsteuer zu errechnen ist, den geldwerten Vorteil aus dem Bruttolistenpreis und aus den Kilometern – Lohnarten /425 und /426 – durch 100 + MWSt-Satz zu teilen […]