Wenn Sie die neuen Steuersätze Infotyp 0012 für 2015 noch nicht angelegt haben sollten Sie vor dem produktiven Lauf des Reports Hinweis 2114219 – RPISTJD0: Übernahme der Sonderverarbeitung ELStAM einspielen. Andernfalls wird das Kennzeichen Sonderverarbeitung „Anmeldung mit Abmeldung Vorgängersatz“ nicht gelöscht und es werden falsche Meldungen erzeugt. Haben Sie die Sätze bereits erzeugt sollten Sie die Ausprägung 2 im Feld PA0012-E2SON prüfen und die betroffenen Mitarbeiter manuell korrigieren.
Blog – der SAP HCM Notizzettel
PY DE – Kind krank wird für Zeiträume ab 2015 in Papierform gemeldet
Hier ein Auszug aus Hinweis 2112245 – EEL: Entgeltbescheinigung Erkrankung Kind ab 2015:
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Mit dem am 04.12.2014 beschlossenen „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Famile, Pflege und Beruf“ wird die Bemessungsgrundlage des Krankengelds bei Erkrankung des Kindes gemäß §45 SGB V ab 01.01.2015 neu geregelt.
Deshalb wird für eine Übergangszeit die EEL-Meldung zum Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld (Abgabegrund 02 bzw. 23) für Zeiträume ab 01.01.2015 ausgesetzt, bis der EEL-Datensatz für diese Abgabegründe angepaßt wird. EEL-Meldungen mit Abgabegrund 02 oder 23, die im Datenbaustein DBFR im Feld TAG-nn ein Datum größer oder gleich dem 01.01.2015 enthalten, werden vom Kernprüfprogramm mit der Fehlernummer DSLW193 abgelehnt.
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Meldungen die sowohl 2014 als auch 2015 betreffen werden durch den Report RPCEEVD0_OUT (Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen) getrennt und der 2015 betreffende Teil mit dem Fehler „E048 DSLW193 Manuelle Meldung erforderlich“ erstellt.
Es ist geplant eine Bescheinigung für das klassische Bescheinigungswesen PM20 auszuliefern sobald der Vordruck und die zu meldenden Daten bekannt sind.