PY Abrechnung – Zuschuss zum Muttschaftsgeld bei teilweiser BV im Bemessungszeitraum

Problemstellung: Im Bemessungszeitraum für den Zuschuss Mutterschaftsgeld (3 Monate vor Beginn Schutzfrist) liegt ein teilweises Beschäftigungsverbot vor. IT0008 wird reduziert über den Beschäftigungsgrad, das Beschäftigungsverbot über IT0597 aufgegeben und über den IT0008 Subtyp DBVE die ungekürzten Bezüge aufgegeben. Nach dem Beschäftigungsverbot ist der IT0008 wieder mit 100% Beschäftigungsgrad aufgegeben. Die Funktion DOZMG BEW bewertet nun die Basisbezüge neu zu 100%, da: Auszug aus MuSchG: „Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes“, die während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung wirksam werden, sind von diesem Zeitpunkt an in die Berechnung einzubeziehen. Dadurch wird die Grundlage um den Ausgleichsbetrag BV zu hoch. Hinweis 1563815 beseitigt dies – allerdings erst ab 01/ 2012. Will man das vorher haben muss in T596D die Teilapplikation DOZB aktiviert werden.

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