Wenn ein Mitarbeiter den Buchungskreis bzw. die juristische Person wechselt so wird die Überweisung die inhaltlich zu Buchungskreis A gehört über Buchungskreis B gesteuert.
Die /559 wird nur im neuen Buchungskreis gebildet. Dadurch entstehen im Buchungskreis B Überweisungen, die mit Buchungskreis A verrechnet werden müssen. Denkbar wäre in einem solchen Fall auch die Bildung eines zusätzlichen Abrechnungsergebnisses. Was ist richtig?
Hier die Antwort der SAP:
Das Verhalten des Abrechnungsprogramms ist korrekt. Anmerkung: Überweisung über Buchungskreis B, ein Abrechnungsergebnis, Verrechnung in der Buchung über RR-Zufluss/-abfluss.
Es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, ein zweites Abrechnungsergebnis zu erzeugen. Wenn ein untermonatiger Wechsel stattfindet, dann hat das erste Ergebnis ja ein anderes Endedatum als das zweite.
Z.B. 01.02.-14.02 Buchungskreis A
15.02.-28.02. Buchungskreis B
Bei einem Wechsel zum 01. des Monats gibt es ja keinen Zeitraum, den ein erstes Ergebnis abdecken könnte.
Auch im Fall des untermonatigen Wechsels wird bei einer Rückrechnung ein Zufluss in die aktuellen Periode gebildet und es findet eine Verrechnungstatt:
01/01: /559: 500,- Bkrs A
02/02: /559: 250,- Bkrs A
02/02: /559: 250,- Bkrs B
02/03: /559: 250,- /551: -100,- Bkrs A
02/03: /559: 250,- Bkrs B
03/03: /559: 350,- /552: 100,- Bkrs B
D.h. es gibt hier zwei Gründe, warum das Ergebnis so aussieht:
1. Es ist kein möglicher Zeitraum für einen Split vorhanden
2. Es sind keine rückwirkenden Zahlungen möglich, sobald rückwirkend in einem anderen Buchungskreis ein Aufwand entsteht findet immer eine Verrechnung statt.