Das SV-Brutto wird nach der Formel
Jeweilige BBG × Entgelt aus einer Beschäftigung (neu 2012: ggf gekürzt an der BBMG)
Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen
aufgeteilt, wenn der Mitarbeiter mit dem Entgelt aus allen Beschäftigungen zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
In der KV heißt das 2012:
Entgelt AG1: 3.500 Euro
Entgelt AG2: 650 Euro
Formel AG1: (3.825 * 3500) / 4150 = 3.225,90 SV-Brutto
Ergänzung 24.02.2012
In der neuen Ausgabe der online verfügbaren Schriftenreihe Summa summarum der deutschen Rentenversicherung wird detailliert auf die Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigung eingegangen, auch in Verbindung mit Einmalzahlung, ATZ etc. Sehr zu empfehlen!
Download der Publikation „“summa summarum“ Ausgabe 01/2012″ [PDF, 210 KB]