In 2013 wurde fälschlicherweise eine besondere Lohnsteuerbescheinigung erstellt für Austritte wenn der Arbeitgeber noch nicht am ELSTAM-Verfahren teilnimmt.
Eine besondere Lohnsteuerbescheinigung wird in SAP normalerweise allerdings nur in den folgenden Fällen erstellt:
– beschränkte Steuerpflicht ohne Sperre Elster
– keine Vorlage der Lohnsteuerkarte bei unbeschränkter Steuerpflicht
– pauschale Steuerpflicht und Meldungserzwingung
– keine Steuerpflicht und Meldungserzwingung
Mit Hinweis 1812234 – LStB: Korrekturen 1/2013 wurde das Verhalten jetzt korrigiert. Mit dem nächsten Lauf des Reports RPCTXVD1 – Lohnsteuerdaten erstellen – wird nach Einspielung des Hinweises automatisch eine Nullmeldung für die besondere Bescheinigung und eine allgemeine Bescheinigung erzeugt.
Wichtig: wenn die Personalnummern in Periode 2 nicht zurückgerechnet werden erfolgt keine automatische Korrektur in dieser Periode da die Personalnummern gar nicht selektiert werden!
Geprüft wird die Teilnahme am ELSTAM-Verfahren anhand der Einträge für den Personalbereich Berichtswesen – Teilapplikation LSTC in T596L.