Während in 2011 hier nur der Basisbeitrag bei privat Krankenversicherten bescheinigt wurde wird hier in 2012 der tatsächlich in der Steuerberechnung berücksichtige Beitrag – also ggf. auch die Mindestvorsorgepauschale – bescheinigt.
Das bedeutet, dass hier auch Beiträge bei eigentlich krankenversicherungsfreien Mitarbeitern laut IT0013 bescheinigt werden – Studenten, geringfügig Beschäftigte etc.
Wenn der Mitarbeiter keinen Basisbeitrag aus IT0079 hat werden die Beiträge also in Höhe der Mindestvorsorgepauschale ermittelt – das sind 12% des Arbeitseinkommens bzw. höchstens 1900 Euro bzw. 3000 Euro in Steuerklasse 3.
Quelle Mindestvorsorgepauschale / Muster Lohnsteuerbescheinigung Seite 9 Punkt f.
In SAP wird die Mindestvorsorgepauschale in der Steuerberechnung ermittelt und in den Lohnarten /45G für Beitrag aus laufendem Steuerbrutto und /45H für Beitrag aus sonstigem Steuerbrutto abgestellt. Diese Lohnarten werden in der SCRT kumuliert.
Wird der Höchstbeitrag ermittelt so kommt es ggf. zu kleinen Rundungsdifferenzen, da 1900 Euro / 12 Monate = 158,3333… ist.
In Summe ergibt das dann 158,33 Euro * 12 Monate = 1899,96 Euro.
Siehe auch:
http://service.sap.com/sap/support/notes/1815007
Hinweis 1695261 – LStB: Zeile 28