PY DE – Lohnsteuerbescheinigung 2012 Zeile 28

Während in 2011 hier nur der Basisbeitrag bei privat Krankenversicherten bescheinigt wurde wird hier in 2012 der tatsächlich in der Steuerberechnung berücksichtige Beitrag – also ggf. auch die Mindestvorsorgepauschale –  bescheinigt.

Das bedeutet, dass hier auch Beiträge bei eigentlich krankenversicherungsfreien Mitarbeitern laut IT0013 bescheinigt werden – Studenten, geringfügig Beschäftigte etc.

Wenn der Mitarbeiter keinen Basisbeitrag aus IT0079 hat werden die Beiträge also in Höhe der Mindestvorsorgepauschale ermittelt  – das sind 12% des Arbeitseinkommens bzw. höchstens 1900 Euro bzw. 3000 Euro in Steuerklasse 3.
Quelle Mindestvorsorgepauschale / Muster Lohnsteuerbescheinigung Seite 9 Punkt f.

In SAP wird die Mindestvorsorgepauschale in der Steuerberechnung ermittelt und in den Lohnarten /45G für Beitrag aus laufendem Steuerbrutto und /45H für Beitrag aus sonstigem Steuerbrutto abgestellt. Diese Lohnarten werden in der SCRT kumuliert.

Wird der Höchstbeitrag ermittelt so kommt es ggf. zu kleinen Rundungsdifferenzen, da 1900 Euro / 12 Monate = 158,3333… ist.
In Summe ergibt das dann 158,33 Euro * 12 Monate =  1899,96 Euro.

Siehe auch:
http://service.sap.com/sap/support/notes/1815007
Hinweis 1695261 – LStB: Zeile 28

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10 Anmerkung zu “PY DE – Lohnsteuerbescheinigung 2012 Zeile 28

  1. Anonym

    Perfekt. Ich wollte schon Morgen bei meinem Arbeitgeben nachfragen warum der Betrag in der Zeile 28 gegenüber 2011 so niedrig ist. Stimmt bis aus Komma. Danke und Gruß

    Antworten
  2. Anonym

    Hallo Armin,

    ich habe auch ein Problem was die Zeile 28 betrifft.

    Ich bin Student und habe bisher immer selber jeden Monat 70 € an meine KV überwiesen. Seit letztem Juni schreibe ich meine Diplomarbeit und werde dafür auch bezahlt.
    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht jetzt in Zeile 28 ein gewisser Betrag und ich frage mich, was ist das genau für ein Betrag?

    Hat mein Arbeitgeber diesen für mich an meine KV bezahlt? Hat meine KV jetzt von mir und meinem Arbeitgeber Geld bekommen?

    Es ist wirklich eine sehr dringende Angelegenheit und ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen! (Wahrscheinlich ist das eine sehr dumme Frage, aber ich bin was sowas angeht echt ein Amtsdeutschlegasteniker ;-))

    Danke im Vorraus, Florian

    Antworten
  3. Armin Bittner

    Hallo Florian,

    Du bist als Diplomand beschäftigt, das bedeutet erst mal für Deinen Arbeitgeber dass Du nicht sv-pflichtig bist. Deshalb werden keine Beiträge für Dich abgeführt.
    Wenn Du das genauer wissen willst dann hier: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1%5Bbkkl-item%5D=160006,0#gld2.13
    Das ist der Normalfall, aber das kannst ja ggf. nochmal mit Deiner Personalabteilung klären, möglicherweise steht das auch auf Deinem Entgeltnachweis.
    Was steht da jetzt in Zeile 28 wenn da doch nichts gezahlt wird? Das ist die Mindestvorsorgepauschale. Die Mindestvorsorgepauschale ist ein Freibetrag für die Steuerberechnung in Höhe von 12% Deines Einkommens – siehe oben – , den bekommst Du unabhängig davon ob Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden oder nicht – ähnlich der bekannteren Werbungskostenpauschale. Das mindert also die Steuer die berechnet wird in Deiner Abrechnung. Deshalb steht das in diesem Jahr auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Verwirrend ist halt dass da steht "Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung", gemeint ist aber etwas wie "In der Steuerberechnung berücksichtigte Freibeträge für nicht-gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung".

    Viele Grüße

    Armin

    Antworten
  4. Anonym

    Hallo Herr Bittner,

    bei mir ist es der elbe Fall wie bei Florian. Mir stellt sic jetzt die Frage was ich mit der Angabe in Zeile 28 in der Steuererklärung mache? Das WISO Programm sagt mir immer das da Unstimigkeiten entstehen, weil in Zeile 28 ein Btrag angegeben ist, später aber dazu keine angaben gemacht wurden. Wie kann ich das Problem lösen? Oder kann ich de Erklärung einfach so abgeben, und das Finanzamt weis dann was zu tun ist?

    Danke für Antwort.

    Liane

    Antworten
  5. Armin Bittner

    Hallo Liane,

    also wenn das der gleiche Fall bei Ihnen ist dann ist die Eintragung an sich berechtigt und Sie können natürlich die Lohnsteuerbescheinigung so abgeben. Ich kenne jetzt die WISO-Software nicht aber das hat mich auch interessiert und ich habe diesen Beitrag gefunden: http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=56734. Es scheint ein Fehler in der Software zu sein, möglicherweise ist das ja mittlerweile durch ein Update behoben.
    Viel Erfolg.

    Viele Grüße

    Armin Bittner

    Antworten
  6. Anonym

    Hallo Herr Bittner,

    darf ich fragen wo genau ich in der Steuererklärung diese Mindestvorsorgepauschale aus Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen muss? In den Online-Formularen kann ich die richtige Zeile in den Formularen nicht finden, nur auf meinen alten Papieren.

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Verena

    Antworten
  7. Armin Bittner

    Hallo Verena,

    ganz unverbindlich – ich glaube wenn Sie nur die Mindestvorsorgepauschale haben gar nicht – ansonsten gibt es eine Anlage XY. Aber ich habe noch eine Nummer 0180 – 3340334 – das ist die Hotline der Finanzämter (kostet 9 – 42 Cent/ Minute), die können Ihnen da weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Armin Bittner

    Antworten
  8. Anonym

    Guten Tag Herr Bittner,

    ich habe ein ähnliches Problem wie Florian. Ich bin als Student versichert, arbeite aber nebenbei (kein Minijob). Ich habe jetzt auch einen Betrag in Zeile 28 stehen. In Zeile 24 bis 27 steht nichts. Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass der Arbeitgeber nichts zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hat? Ich habe die Beiträge auch immer direkt an die Krankenkasse überwiesen. Meine Beiträge werden direkt von der Krankenkasse ans Finanzamt übermittelt. Eine Aufstellung der Beträge habe ich jetzt auch von der Krankenkasse bekommen. Wo in der Steuererklärung muss ich diese Beiträge eintragen?

    Vielen Dank!

    Gruß, Anna

    Antworten
  9. Armin Bittner

    Hallo Anna,

    das haben Sie richtig verstanden, was da steht ist in Ihrem Fall die Mindestvorsorgepauschale. Ich denke Sie müssen das nicht eintragen in die Steuererklärung, aber wenn Sie sicher gehen wollen rufen Sie doch bei der Hotline der Finanzämter an – 0180 3340334.

    Viele Grüße

    Armin Bittner

    Antworten

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