PY DE – ELStAM Fehlermeldungen und Lösungen

Folgende Fehlermeldungen – und sicher noch einige mehr – können aktuell beim ELStAM-Verfahren auftreten:

– „Fehler beim Kinderfreibetrag in ELStAM“ – fehlerhafte Datenlieferung durch Elster, Lohnsteuerklasse 2 ohne Kinderfreibetrag 1939946 – ELStAM mit Steuerklasse II ohne Kinderfreibetrag ausgeliefert (Monatsliste Oktober 2013) 
Lösung: Korrektur abwarten und Mitarbeiter auffordern die Freibeträge zu beantragen, wenn das Kind in 2013 volljährig geworden oder die bisherige Gültigkeit abgelaufen ist.

552020213Das RefDatumAG der Anmeldung muss nach dem Ende der Beschäftigung aus der letzten Abmeldung liegen“ – hier der Auszug aus den Fallbeispielen V3:
Nachdem eine erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann – unabhängig davon, ob eine Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht – keine erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. 
Ohne Abmeldung erhält der AG bei der Anmeldung den VH 552020203 „Erneute Anmeldung nicht möglich – Arbeitnehmer ist bereits angemeldet“.
Nach einer Abmeldung wird die Anmeldung wird mit dem Verfahrenshinweis 552020213 „Das refDatumAG der Anmeldung muss nach dem Ende der Beschäftigung aus der letzten
Abmeldung liegen“. [Beschäftigungsende = $datum] abgewiesen.
Bis zur Realisierung einer Stornierung der Anmeldung eines Arbeitnehmers kann der
Arbeitgeber in diesen Fällen die mitgeteilten ELStAM auch ohne Korrektur der Anmeldung für den davorliegenden Zeitraum anwenden (§ 39c Abs. 1 S. 2 EStG).
 
Lösung: Erneute Anmeldung mit Anmeldung erzwingen im Folgemonat, Daten im Monat vorher manuell übersteuern.

552020202 „Arbeitnehmer unbekannt: die IdNr kann nicht verifiziert werden“ –  Es wurde eine fehlerhafte IdNr. und/ oder ein fehlerhaftes Geburtsdatum vom AG / Datenübermittler bei der Anmeldung des AN verwendet. Ggf. liegt ein „Zahlendreher“ bei der manuellen Übernahme der IdNr. aus der Lohnsteuerkarte 2010 oder anderen Unterlagen des AN durch das Lohnbüro vor. Anfrage beim AN nach der zutreffenden IdNr.: Ist diese dem AN nicht bekannt, so kann er diese beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) oder seinem Finanzamt erfragen. Der AG kann für die Dauer von drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale verwenden.Es kann auch ein Wegzug ins Ausland vorliegen, Sonderregeln für Witwen und Waisen. (Leitfaden Punkt 3.2)
Lösung: Daten prüfen (lassen).

552020215 „Wechsel des Hauptarbeitgebers nicht möglich. Zu dem refDatumAG der Anmeldung liegt bereits ein Hauptarbeitsverhältnis vor.“ – ELStAM lehnt Anmeldungen ab, wenn es eine Identität des refDatumAG zu einem aktiven oder auch bereits abgemeldeten HAV bei einem anderen HAG gibt.
Lösung: Sachverhalt klären bezüglich einer möglichen zeitlichen Überschneidung der Arbeitsverhältnisse, ggf. zu einem abweichenden Datum nochmal anmelden.

Quellen:
Leitfaden für Lohnbüros
ELStAM Fallbeispiele

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