Durch einen Programmfehler werden aktuell für den LStJA in 12/ 2015 keine Kinderfreibeträge berücksichtigt und deshalb ein PV-Beitragszuschlag in der Beitragsberechnung berechnet. Hinweis 2226235 – Nichtberücksichtigung von Kindern bei Lohnsteuerjahresausgleich 2015 behebt das Problem und ist in Supportpackage 93 enthalten.