DIV – Pauschaler Schadenersatz von 40 Euro bei verspäteter Gehaltszahlung

Unter bestimmten Umständen steht Arbeitnehmern ab dem 01.07.2016 ein pauschaler Schadenersatz von 40 Euro bei verspäteter Gehaltszahlung zu – wie bei Haufe Personal erläutert. Dies macht die korrekte und pünktliche Durchführung der Gehaltsabrechnung noch wichtiger für Unternehmen.

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