PY DE – Aufhebung der Rechtskreistrennung Krankenkassen

Zum 01.07.2017 hat eine Vielzahl von Krankenkassen die Rechtskreistrennung aufgehoben. Das bedeutet dass es für die Juliabrechnung zu einem erhöhten Aufwand bei der Nachfolgeverwaltung der Krankenkassen kommen wird.
Es wird empfohlen die Beitragssatzdatei in kürzeren Abständen zu aktualisieren, spätestens aber vor der Juliabrechnung. Hinweis 2492005 beschreibt das Standardvorgehen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden bereits seit längerem nur aus dem Eintrag zum Personalteilbereich in T5D0P ermittelt.

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