Jahreswechsel 2022/ 2023

Zentraler Hinweis ist der Hinweis 3251369. Wie immer gibt es separate Hinweise für Steuer und SV.

Steuer
SV
  • SV-Werte 3251288 und Nachlieferung mit X-MAS 3277264
  • DEÜV neue Datensatzversion 3201163 und Meldegrund 06 (neues AG-Konto) 3200169
  • Betriebsdatenmeldeverfahren neue Version 3262724
  • EEL neue Version 3236038
  • A1 neue Version  3230484
  • Verpflichtende Nutzung eAU-Verfahren 3268971
  • Die euBP wird verpflichtend ab 2023 – Auslieferung Funktionalität 3127471
    In dem Zusammenhang dringend zu beachten: es besteht seit 2022 die Pflicht zur Führung von elektronischen Unterlagen für die Betriebsprüfung. Die Anforderungen – u.a. elektronische Signatur für bestimmte Dokumente – sind nicht ohne. Sollten die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen dafür noch nicht vorliegen sollte man sich beim zuständigen Betriebsprüfdienst von der Pflicht befreien lassen. Dadurch wird ein Aufschub bis Ende 2026 erwirkt.
  • Verpflichtend wird auch das BA-BEA-Verfahren, für den Mitarbeiter entfällt das Widerspruchsrecht, Hinweise 3165505 und 3268662. Achtung, für das Verfahren benötigen Sie die ADS-Services.
  • RFC-Verbindungen für euBP 3210305
  • Tabellenabgleich für Meldegrund 06 3230670
  • Neue URLs Kommserver für rvBEA 3254598
  • Anzeige Firmenadresse in RPUSVHD1 3262826
  • Wenn über ein Zertifikat mehrere Betriebsnummern gemeldet werden ist eine sogenannte Eigenerklärung abzugeben bis 31.03.2023. Das wird nicht in SAP umgesetzt, das Formular kann hier heruntergeladen werden
Sonstiges

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