Kategorie: BEA

BEA ab 2023

Ein gutes neues Jahr, ich hoffe Sie sind gut gestartet! Ab 01.01.2023 besteht die Pflicht zur digitalen Übermittlung der Arbeitsbescheinigung, der EU-Arbeitsbescheinigung und der Nebeneinkommensbescheinigung. Hierzu gibt es seitens der BA ein Informationsportal. Besonders interessant: der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer keine Bescheinigung mehr aushändigen, das erledigt die BA. Insofern muss auch nur deshalb kein ADS-Server […]

PY DE – Jahreswechsel Abrechnung Deutschland 2015/ 2016

Die Jahreswechselfolien der SAP sind jetzt im Service Marketplace. Es werden alle Neuerungen präsentiert und ergänzend dazu wird auf z.B. auf den neuen Stornoprozess der LSTB und die Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigten eingegangen. Interessant ist auch der Ausblick auf das BEA-Meldeverfahren (Bescheinigungen Elektronisch Annehmen), welches im ersten Halbjahr 2016 ausgeliefert wird. Ausführlich wird auch die Pfändung […]