Pauschalversteuerte Zuwendungen an Arbeitnehmer nach §37b sind sozialversicherungspflichtig. Der Pauschalsteuersatz beträgt 30% und die Leistungen sind pro Jahr und Zuwendung auf 10.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung darf nicht Bestandteil des normalen Entgelts sein, muss also etwas sein wie eine Incentive-Reise oder Geschenke als besondere Prämie.Als Faustformel gilt: je mehr der Arbeitnehmer verdient umso interessanter wird […]