PY DE – AVMG Meldung „Überweisungssatz ändert sich durch Überrechnung“

Bei einer Rückrechnung einer Direktversicherung/ Unterstützungskasse o.ä. kommt es zu der Meldung „Überweisungssatz ändert sich durch Überrechnung“ HRPAYDEAVMG 051 als Warnung aber zu keinem Abbruch.

Geprüft wird hier die Gleichheit von zwischen alter und sich neu ergebender BT in der Rückrechung in Bezug auf die Felder:
– Überweisungsschlüssel
– Bankleitzahl
– Bankland
– Kontonummer
– IBAN
– Empfängerschlüssel
– Verwendungszweck

Alles andere als der Verwendungszweck würde zu einem Abbruch führen da eine Änderung der Überweisungsdaten in der Rückrechnung nicht zulässig ist. Beim Verwendungszweck kommt es nur zu einer Warnung, da hier intern auch die Art der Versteuerung gespeichert wird. Ändert sich aber nur die Versteuerung etwa von steuerfrei auf individuell ist das an sich für die Überweisung kein Problem.
Die Prüfung findet im Include RPCSDID2, Form DAVMG_UW statt.

Die Art der Versteuerung ist ein 3-stelliger Schlüssel, der in der Form FUELLE_VERWENDUNGSZWECK anhand der Information in der Tabelle V0 gesetzt wird und zwar nach folgender Logik:

An der Stelle sei schon mal auf ein gelegentlich anzutreffendes Problem aufmerksam gemacht: Personalnummernkopierer anonymisieren ggf. das Feld Verwendungszweck! Tut er dann zuviel des Guten ist die Versteuerung auf einmal anonymisiert und im Testsystem kommt in der Abrechnung die Meldung ohne zunächst ersichtlichen Grund.

Die Prüfung kann in Testsystemen abgeschaltet werden laut Hinweis 1539162 – Prüfung Überweisung bei Rückrechnung.

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