PY DE – Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt 31.12.

Bei einem Austritt per 31.12. eines Jahres wird keine Jahreslohnsteuerbescheinigung sondern eine allgemeine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Diese wird gemäß Merkmal DTXAM versendet, nicht nach DTSLB.
Wichtig ist hierbei zu wissen dass die Lohnsteuerbescheinigung bereits im Status „neu“ erstellt wird durch den Report RPCTXVD1 und in der Tabelle P01T_ADMIN im Feld AUSGP lediglich eine eventuell abweichende Periode für den Sammelreport RPCTXSD0 eingetragen bekommt.
Somit wird die Bescheinigung erst mit dem in DTXAM eingetragenen Versatz an Perioden zusammengefasst und verschickt.
Die Jahresbescheinigung funktioniert auch so, allerdings unter Berücksichtigung von Merkmal DSTLB bzw. eventuell abweichender Periode in IT0012.

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