Nicht vergessen für die Abrechnung Juli: der Basiszinssatz wurde ab Juli 2013 auf -0,38% geändert. Wenn dieser für die Zinsberechnung von Pfändungen verwendet wird muss der neue Wert eingepflegt werden.
Hinweis 146944 – HR-DPF: Basiszinssatz auf -0,38% geändert beinhaltet den neuen Basis-Zinssatz für Pfändungen, dieser ist ab 1.7.2013 gültig.
Die Werte aus dem Hinweis müssen manuell im System eingepflegt werden: SM30 – V_T511K
Die Konstante PFDIS muss bei negativem Zinssatz 0 sein, PFDI2 enthält den Basiszinssatz ohne Vorzeichen.