PY DE – Basiszinssatz für Pfändung

Nicht vergessen für die Abrechnung Juli: der Basiszinssatz wurde ab Juli 2013 auf -0,38% geändert. Wenn dieser für die Zinsberechnung von Pfändungen verwendet wird muss der neue Wert eingepflegt werden.

Hinweis 146944 – HR-DPF: Basiszinssatz auf -0,38% geändert beinhaltet den neuen Basis-Zinssatz für Pfändungen, dieser ist ab 1.7.2013 gültig.

Die Werte aus dem Hinweis müssen manuell im System eingepflegt werden: SM30 – V_T511K

Die Konstante PFDIS muss bei negativem Zinssatz 0 sein, PFDI2 enthält den Basiszinssatz ohne Vorzeichen. 

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