Ab 01.01.2014 beträgt der für Pfändungen relevante Basiszinssatz -0,63 Prozentpunkte – siehe Hinweis 146944 – HR-DPF: Basiszinssatz auf -0,63% geändert.
Kategorie: Basiszinssatz
PY DE – Basiszinssatz für Pfändung
Nicht vergessen für die Abrechnung Juli: der Basiszinssatz wurde ab Juli 2013 auf -0,38% geändert. Wenn dieser für die Zinsberechnung von Pfändungen verwendet wird muss der neue Wert eingepflegt werden. Hinweis 146944 – HR-DPF: Basiszinssatz auf -0,38% geändert beinhaltet den neuen Basis-Zinssatz für Pfändungen, dieser ist ab 1.7.2013 gültig. Die Werte aus dem Hinweis müssen […]