PY DE – Vorankündigung Jahreswechsel 2013/ 2014

Die Lebkuchen und Zimtsterne liegen schon im Supermarktregal… da ist es dann auch langsam wieder Zeit für die Vorbereitung des Jahreswechsels.

Hinweis 1910600 – Vorankündigung Jahreswechsel 2013/2014 Deutschland
Die Verfügbarkeit der SPs – 68 für 6.04 und A2 für 6.00 – ist für KW 49 geplant (erste Dezemberwoche).

Hier die Highlights:
Neues Formular für die Lohnsteuerbescheinigung (Großbuchstabe M ist bei gewährter Verpflegung während einer beruflichen Auswärtstätigkeit bzw. beruflicher doppelter Haushaltsführung auszuweisen, falls die Mahlzeit mit dem Sachbezugswert zu bewerten ist  §41b Abs.1 Nr.8 EStG)
– Neuer Programmablaufplan (weitere Informationen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt)

– Neue Datensatzversion 10 für Beitragsnachweise – sämtliche Beitragskorrekturen aus Vormonaten fließen nun grundsätzlich in den aktuellen Beitragsnachweis. Diese Regelung gilt ab dem 1.1.2014 – siehe Hinweis 1907424 – Neue Datensatzversion für Beitragsnachweise ab 2014

– Neue Datensatzversion für Erstattung von AG-Aufwendungen
Durch das neue SEPA-Zahlverfahren wird das bisherige Zahlverfahren zum 1.2.2014 ersetzt. Daher werden Kontonummer und Bankleitzahl Reservefelder und die Felder IBAN und BIC müssen nun gefüllt werden. Diese Änderung ist schon ab 1.1.2014 für Erstattungsanträge in der neuen Datensatzversion 03 Pflicht!

– Verkürzte Frist für die Übertragung der Jahresmeldungen:  Durch das „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ wird auch die DEÜV geändert: Für Jahresmeldungen gilt eine verkürzte Abgabefrist bis zum 15.2. des Folgejahres. Einmalzahlungen die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sind, sollen dann nicht mehr zur Stornierung der Jahresmeldung führen, sonder per Sondermeldung (Abgabegrund 54) gemeldet werden. Siehe: Hinweis 1846567 – DEÜV: Verkürzte Frist für Übertragung von Jahresmeldungen

– Gesetzliche Reform des lohnsteuerlichen Reisekostenrechts in der Bauwirtschaft zum 1.1.2014: hier wird eine Veröffentlichung des BMF Schreibens in Kürze erwartet! Dies betrifft: Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte durch die erste Tätigkeitstätte, Verpflegungsmehraufwendungen  und Unterkunftskosten – weiter Informationen folgen nach der Veröffentlichung des BMF Schreibens.

– Reisekosten: zum 1.1.2014 erfolgt eine Reisekostenreform – weitere Informationen werden in Kürze von SAP  im Hinweis 1902231 bekanntgegeben. Einen knappen inhaltlichen Überblick über die Reform gibt es von der IHK Hannover.

– Behördenkommunikation: Datenaustausch mit den KK: ab dem 1.1.2014 können nur noch Zertifikate mit SHA-256 beantragt werden. Vor diesem Stichtag beantragte Zertifikate gelten weiter und sind noch bis zum Ablauf gültig. Die Gültigkeitsdauer eines Zertifikats beträgt ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre. Dies betrifft die Zertifikate der SV. Diese werden im SAP-System erzeugt und verwaltet. Änderungen auf der Middleware sind also nicht notwendig.
Quelle: Hinweis 1910600

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