PY DE – Zuschussberechnung Mutterschaftsgeld Abbruch „Zuordnung der Vorgabelohnart zur Summenlohnart U2ZU nicht vorhanden“

Die Vorgabe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld im Infotyp 0700 ist seit 01.01.2014 nicht mehr möglich wie in Hinweis 1893400 – AAG: Info zur Nutzung des Infotyp 0700 (manuelle Eingaben) bereits angekündigt.
Wenn Sie noch keine automatische Berechnung verwenden dann muss diese jetzt eingerichtet werden. Andernfalls bricht die Abrechnung mit der Fehlermeldung „Zuordnung der Vorgabelohnart zur Summenlohnart U2ZU nicht vorhanden (HRPAYDESV353)“ ab bei Mutterschutzfällen. Automatisch bedeutet allerdings nur dass die Berechnungslogik prinzipiell automatisch erfolgen muss, aber noch durch diverse Vorgabelohnarten beeinflusst werden kann.
Eine Übersicht welche Schritte durchzuführen sind gibt Hinweis 1950522 – AAG: Vorgabe Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in 2014 bei Verwendung des Schemas D000. Bemerkenswert ist hierbei dass sowohl die Schritte DOZMG CALC als auch DOZMG V0 parallel im Schema aktiv sein können.
Doch das ist noch nicht alles: zusätzlich werden noch die Hinweise 1952694 – Manuelle Vorgabe Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach Aktivierung der maschinellen Berechnung und 1953806 – Zuschuss MuSchG/ Meldung AAG: Aktivierung der maschinellen Berechnung Teil 2 benötigt.
Bereits mit dem X-Mas Package wurde 1945235 – Zuschuss MuSchG / Meldung AAG: Nettovorgabe ausgeliefert.
Eine Zuordnung der Vorgabelohnart zu U2ZU wie in der Fehlermeldung angegeben ist übrigens nach aktuellem Stand nicht mehr nötig.
Übergangsfälle – also Beginn Mutterschutz vor 01.01.2014 – lassen sich am besten durch direkte Vorgabe des Zuschussbetrags + IT0700 lösen.

Achtung! Wenn Hinweis 1950522 umgesetzt wird dann werden bei manueller Vorgabe über eine Lohnart nur dann Erstattungslohnarten gebildet wenn im Modell 00 – keine maschinelle Berechnung – die Kundenlohnart (Kopie von M450) eingetragen wird!

Wollen Sie ab sofort per Mail über neue Beiträge informiert werden? Dann tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenlos.