Das Oktoberfest hat noch nicht begonnen aber die Vorbereitungen für den Jahreswechsel laufen schon und die ersten Hinweise sind bereits raus.
Vorankündigung Jahreswechsel
2062520 – Vorankündigung Jahreswechsel 2014/2015 Deutschland
– Verfügbarkeit KW 49
– SAP_HR 6.08:(HR Renewal 2.0) HR SP Nr. 09
– SAP_HR 6.04: HR SP Nr. 81
– SAP_HR 6.00: HR SP Nr. B5
Steuer
– Neuer Programmablaufplan mit Zusatzbeitrag
– Neues Formular LSTB
– 2066311 – LStA/LStB: Auslieferung der XML-Schema für 2015 – neuer Datensatz LStA und LStB
– Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015: bei untermonatigem Wechsel von Haupt- zu Nebenarbeitgeber wird kein neuer Bescheinigungszeitraum mehr gebildet und die Versteuerung erfolgt anhand der Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten.
Die Freigrenze für Sachzuwendungen steigt von 40 EUR auf 60 EUR. Eine sehr gute Übersicht zu den geplanten Änderungen findet sich auf den Seiten der AOK – http://www.aok-business.de/fachthemen/steuerrecht/lohnsteuer-aenderungsrichtlinien-2015/
Sozialversicherung
2050426 – Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015
– Version 11 des Beitragsnachweises, Feld Sozialausgleich entfällt, neue Felder Zusatzbeitrag freiwillig und pflichtig
– der neue Report RPCBNVD0_OUT darf nicht im Dezember für Januar gestartet werden da sonst die Version 10 erzeugt wird
– RPCSVBD2 und RPCSVKD2 können ab Januar 2015 nicht mehr verwendet werden
– Neue Beitragssatzdatei Version 5.0 ab 2015, RPUSVED0 zum Einlesen wird durch RPUSVED1 ersetzt
– Betriebsnummerndatei entfällt da die benötigten Informationen bereits in der Beitragssatzdatei enthalten sind, Report RPUSVDD0 wird durch RPUSVDD1 ersetzt
– Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone und Entgelt < 450 Euro
Die Mitarbeiter erkennt man an der Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) im IT0013. Ab 01.01.2015 sind diese Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte zu schlüsseln, sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Siehe hierzu: http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/450-Euro-Mini-Jobs/450-euro-mini-jobs-geringfuegige-beschaeftigung.html
2059804 – Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 Teil 2
– der allgemeine Kassenbeitragssatz wird auf 14,6% allgemein bzw. 14,0% ermäßigt festgelegt und zu gleichen Teilen von AG und AN getragen. Der 0,9%ige Beitragsanteil den der AN allein getragen hat entfällt. Dafür gibt es einen vom AN zu tragenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 0,9%.
Für die Berechnung werden neue Lohnarten ausgeliefert.
– Neue Rechengrößen
Wie jedes Jahr gibt es neue Rechengrößen in der SV, die allerdings noch nicht 100% feststehen
DEÜV
– GKV-Monatsmeldungen werden nicht mehr sofort sondern in der Regel erst im Folgejahr angefordert und werden rückwirkend über Rückrechnungen erzeugt
EEL
– Neue Datensatzversion 07, Meldungen die vor 2015 erstellt werden müssen auch vor 01.01.2015 versandt werden da sonst eine Ablehnung erfolgt
Statistik
Es wird eine Verdienststrukturerhebung 2014 geben, die betroffenen Unternehmen werden angeschrieben
Betriebliche Altersversorgung
– neue ZfA-Release
– neuer Vordruck für Bescheinigung 0096