Am 04.12. erfolgt die Auslieferung des Jahreswechsel-Supportpackages und am 15.12. folgt das X-MAS-Package. Hier gibt es schon einmal die wichtigsten Änderungen und die sich daraus ergebenden Aktionen zusammengefasst.
Siehe auch https://service.sap.com/hrde => weiterführende Informationen.
Sozialversicherung
Hinweis hierzu 2086356 – Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015
– Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit einem regelmäßigen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze 2062520 – Vorankündigung Jahreswechsel 2014/2015 Deutschland – Stammdaten müssen geprüft werden
– Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge in der Krankenkasse
2059804 – Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 Teil 2 – Abgleich Formulare Entgeltnachweis + Lohnkonto/ Tabelle T5DFB, Regeln DF31/ DF34/ DV80, Buchung neue Lohnarten
– Geänderter Meldedialog Mehrfachbeschäftigung 2071945 – Meldedialog Mehrfachbeschäftigung – ggf. Kopieren neue Musterlohnarten
– Neue Datensatzversion für die Beitragsnachweise 2050426 – Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 – spätestens ab Januar 2015 keine Verwendung mehr RPCSVBD2 und RPCSVKD2
– Neue Beitragssatzdatei Version 5.0 – Hinweis 2050426 siehe oben => Achtung: ist nicht mehr im anmeldepflichtigen Bereich abgelegt sondern hier https://beitragssatz.itsg.de/pubpages/download.aspx, neue Reports für Beitragssätze RPUSVED1, RPUSVDD1 für Betriebsnummern (werden jetzt auch aus Beitragssatzdatei gelesen) => !nicht einlesen vor SP80 oder Einbau 2083111 – Beitragssatzdatei Version 5.0: Korrektur der Codepage beim Einlesen der Datei
– Neue UV-Stammdatendatei Version im Laufe 2015 2078650 – RPUBGDD0: Änderungen zum Jahreswechsel 2014/2015 – im Jahresverlauf Änderung der Datei, keine Aktion
– Kurzarbeitergeld 2091222 – KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2014/2015 – keine Aktion
– Mindestentgelt: Nur wichtig für Unternehmen, für die die Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft zuständig ist: Mit Einführung des Mindestlohns entfällt zum 01.01.2015 das Mindestentgelt zur Berechnung der Beiträge zur Unfallversicherung. Bitte grenzen Sie daher den Eintrag BGMI (Berechnung UV-Mindestentgelt) in der Tabelle V_T596D zum 31.12.2014 ab.
– neue Rechengrößen
Konstante | Bezeichnung | Wert |
AVBGJ | AV-BBG jaehrlich | 72.600,00 |
AVBOJ | AV-BBG jaehrlich Ost | 62.400,00 |
KURBJ | KUG: RV-BBG jaehrlich | 72.600,00 |
KUROJ | KUG: RV-BBG jaehrlich Ost | 62.400,00 |
KVBGJ | KV-BBG jaehrlich | 49.500,00 |
KVBGR | KV-Rentner 1/20 Bezugsgroesse | 141,75 |
KVBOJ | KV-BBG jaehrlich Ost | 49.500,00 |
KVBOR | KV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost | 141,75 |
KVJAE | KV-Jahresarbeitsentgeltgrenze | 54.900,00 |
KVPR2 | KV Beitragszuschlagssatz AN | 0,00 |
KVZBD | KV-Zusatzbeitragssatz durchsch | 0,90 |
PVBGJ | PV-BBG jaehrlich | 49.500,00 |
PVBOJ | PV-BBG jaehrlich Ost | 49.500,00 |
PVPRZ | PV-Prozentsatz | 2,35 |
RKBGJ | Knappschaft RV-BBG jaehrlich | 89.400,00 |
RKBOJ | Knappschaft RV-BBG jaehrl. Ost | 76.200,00 |
RKPAG | Knappschaft RV-Prozentsatz AG | 15,45 |
RKPAN | Knappschaft RV-Prozentsatz AN | 9,35 |
RVBGJ | RV-BBG jaehrlich | 72.600,00 |
RVBGM | Monatliche Bezugsgröße West | 2.835,00 |
RVBOJ | RV-BBG jaehrlich Ost | 62.400,00 |
RVBOM | Monatliche Bezugsgröße Ost | 2.415,00 |
RVGOB | SVBG 20% Bezugsgröße Ost | 483,00 |
RVGVB | SVBG 20% Bezugsgröße | 567,00 |
RVGZF | Faktor für Gleitzonenformel | 7.585,00 |
RVMGB | SVBG 80% Bezugsgröße | 2.268,00 |
RVMOB | SVBG 80% Bezugsgröße Ost | 1.932,00 |
RVPRZ | RV-Prozentsatz | 9,35 |
Quelle: 2086356 – Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015
– DEÜV Änderung des DSKK-Eingangsverfahrens für Mehrfachbeschäftigte 2072748 – Jahreswechsel 2014/2015 DEÜV – keine weitere Aktion, neuer Subtyp Infotyp 0700 DBMM, Meldungen vor 2015 werden fehlerhaft, IT0020 GKV-Monatsmeldungsfelder ausgeblendet
– EEL Neue Datensatz-Version 07 2031508 – EEL: Datensatz-Version 07 – alle Meldungen für 2014 müssen auch in 2014 verschickt werden, prüfen Meldungen im Status ’neu‘ vor dem 01.01.2015 (Systemdatum!), neue Felder IT0651, Abgleich Tabellen T5DF1 und T5DF4
– Beitragsnachweis Korrekturen im Zusammenhang mit der Beitragssatzdatei Version 5 und erweiterte Funktionalität bzgl. Beitragsnachweis 2094620 – Korrekturen zu bereits ausgelieferten Funktionalitäten zum Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 – Report erstellt Version je nach Abrechnungsperiode, keine weitere Aktion
– neue Fälligkeit für Beiträge aus Versorgungsbezügen – 15. des Folgemonats der Auszahlung – ggf. Überweisung neu terminieren
– Kommunikation mit Krankenkassen – die öffentlichen Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit am 31.12.2014 und müssen neu eingelesen werden, 2081715 – SV: Einspielen der öffentlichen Zertifikate der Krankenkassen
Steuer
Hinweis hierzu 2066787 – JW 2014/ 2015 Änderungen in der Steuer
– Neuer Programmablaufplan PAP 2015
Es wird ein neuer Include RPCSDFDR ausgeliefert. Der neue Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,7% sowie der neue Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird verwendet.
– Der Lohnsteuerjahresausgleich darf nicht durchgeführt werden, wenn sich im Ausgleichsjahr der Zusatzbeitragssatz geändert hat.
– Ein Steuerklassenwechsel zwischen Steuerklassen 1-5 und 6 ist ab 2015 kein Grund für einen Wechsel des Bescheinigungszeitraums. Findet der Wechsel untermonatig statt, erfolgt die Steuerberechnung laufender Bezüge nach Monatstabelle mit den Steuerabzugsmerkmalen, die am Ende des Lohnzahlungszeitraums gültig sind. Bei einem Wechsel des Bescheinigungszeitraums erfolgt die Berechnung anhand der Steuermerkmale, die am Ende des aktiven Bescheinigungszeitraums gültig sind. Ausnahme: Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht.
– Lohnsteuerbescheinigung neues Formular HR_DE_LSTB_15. Bei Selbstzahlern an eine berufständische Versorgung ist der AG-Zuschuss in Zeile 22b auszuweisen. Der AN-Anteil ist wie bisher nicht in Zeile 23b anzugeben.
– Arbeitskammer des Saarlandes Höchstbeitrag ab 01.01.2015 6,80 Euro.
– Bei der Berechnung des variablen Pauschalsteuersatz wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz KVZ (siehe 1) aus der T511K-Konstante KVZBD (0,9%) angesetzt.
– Der Freibetrag für Sachbezugswerte wird zum 01.01.2015 von 40,- Euro auf 60,- Euro angehoben. Hierzu gehören Aufmerksamkeiten, die der Arbeitnehmer aus Anlass eines persönlichen Ereignisses vom Arbeitgeber erhält. Der Freibetrag gilt nicht für Sachbezüge wie die unentgeltliche Nutzung von Sportmöglichkeiten oder Internetnutzung, für die weiterhin die monatliche Freigrenze von 44,- Euro gilt.
– Die Ablauflogik des Infotyp ‚Steuerdaten‘ (0012) prüft die Konsistenz der Bescheinigungszeiträume. Über die neue Teilapplikation STPB ‚IT0012:Prüfung Bescheinigungszeitraum‘ können Sie festlegen, dass bei inkonsistenten Bescheinigungszeiträumen statt einer Fehlermeldung eine Warnmeldung ausgegeben werden soll. Dies erleichtert die Eingabe der Stammdaten bei Eingabe mehrerer Datensätze (zum Beispiel wenn nach mehrmaligen Aus- und Wiedereintritt eines Mitarbeiters seine Steuerdaten gebündelt eingeben werden sollen), dafür ist aber das Speichern falscher Bescheinigungszeiträume möglich.
– ELStAM neue XML-Version ab 01.01.2015 2086287 – ELStAM – Schnittstellenänderung zum Jahreswechsel 2014/2015 => alle Meldungen aus 2014 müssen auch in 2014 verschickt werden, vom 01.01.2015 – 07.01.2015 läuft die Umstellung bei den Finanzämtern. Meldungen können zwar verschickt werden, werden aber erst mal nicht bearbeitet (besser nicht schicken).
Vorschüssige Abrechnung Versorgungsbezieher
Hier muss Hinweis 2096627 – Vorschüssige Abrechnung von Versorgungsbeziehern ohne Jahreswechsel-Supportpackage 2014/2015 beachtet werden
Kurzarbeit
Siehe Hinweis 2091222 – KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2014/2015
Betriebliche Altersversorgung
Siehe Hinweis 2091871 – Rentenbezugsmitteilungen: Änderungen zum 01.01.2015 (Release S12), Wartungsfenster vom 05.12. – 30.12.2014, dann Formatänderung => vorher müssen alle Meldungen verschickt sein
Bauwirtschaft
Umstellung des Bauurlaubs auf Infotyp 2006 Abwesenheitskontingente – ab 01.01.2015 Funktionalitäten nur noch für Infotyp 2006, Umstellung nach Hinweis 1580146 – Umstellung Urlaub Bauwirtschaft IT 0005 -> IT 2006 Beratung
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Immer noch aktuell:
Allgemeine Handlungsempfehlungen für Support packages
http://blog.hr-manager.de/2012/04/py-allgemeine-empfehlungen-sap-fur.html