PY DE – Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sind per 01.01.2015 grundsätzlich überarbeitet und enger miteinander verzahnt worden. Die Kurzzeitpflege bis zu 10 Arbeitstagen wird nun durch eine Lohnersatzleistung – zahlbar von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen – zusätzlich abgesichert und es besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit von 24 Monaten (Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden/ Monat). Für die korrekte Abbildung wurden in SAP neue Abwesenheiten ausgeliefert.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Arbeitstage
Diese Abwesenheit an sich war bis Ende 2014 unbezahlt und wurde/ wird über die Abwesenheitsart 0361 Pflegeauszeit, unbezahlt abgebildet. Im Wesentlichen sind die Eigenschaften deckungsgleich mit unbezahltem Urlaub.
Abweichend hiervon war und ist es natürlich möglich per Tarif oder Betriebsvereinbarung eine bezahlte Abwesenheit zu gewähren, im Standard abgebildet über die Abwesenheitsart 0362 Pflegeauszeit, bezahlt.
Neu hinzugekommen ist jetzt die Möglichkeit der mit einer Entgeltersatzleistung abgesicherten Kurzzeitpflege. Hierzu wird die neue Abwesenheit 0363 Pflegeauszeit, UntStüGeld angeboten. Für die Zeit der Abwesenheit kann über die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld bezogen werden. Die Abwesenheit hat deshalb ein neues Kennzeichen P für das Bescheinigungswesen und es wird ein Subtyp 7 für Infotyp 0651 sowie eine neue Bescheinigung für das Bescheinigungswesen PM20 mit dem Supportpackage März ausgeliefert. Eine Umsetzung in EEL wird es in 2015 nicht geben.

Mittelfristige Freistellung bis zu 6 Monate, ganz oder teilweise
Es besteht ein Rechtsanspruch auf teilweise oder ganze Freistellung für eine Zeit von 6  Monaten für die Pflege von Angehörigen oder die Sterbebegleitung – in diesem Fall für 3 Monate. Diese Freistellung ist unbezahlt, der Mitarbeiter kann aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragen. Um diesen Sachverhalt abzubilden kann weiterhin die Abwesenheit 0360 Pflegezeit eingegeben werden, allerdings nur für die komplette Freistellung. Die teilweise Freistellung erfolgt über die Abwesenheit 0364 Familienpflegezeit.

Längerfristige Freistellung bis zu 24 Monate
Für einen Zeitraum von 24 Monaten kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden/ Woche reduziert werden für die Pflege. Auch für die Zeit kann bei BAFzA ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Hierfür wird die Abwesenheit 0364 Familienpflegezeit in Infotyp 0597 gepflegt und IT0007/ IT0008 entsprechend reduziert. Wenn die 15 Stunden unterschritten werden oder eine komplette Freistellung erfolgt dann kann weiterhin 0360 Pflegezeit verwendet werden.
Die Möglichkeit, die Pflegezeit über ein Zeitwertkonto abzuwickeln wie in Hinweis 1745234 beschrieben besteht weiterhin, wenngleich die Lösung natürlich ungleich komplizierter ist. Auch ist im neuen Gesetz nur noch von zinslosen Darlehen für Arbeitnehmer die Rede, wie sich das mit den Darlehen für Arbeitgeber verhält müssten Sie im Einzelfall klären.

Alt – Pflegezeit mit Zeitwertkonto
1745234 – Familienpflegezeitgesetz FPfZG
Neu 
2119556 – Information: Abwesenheiten für unterschiedliche Arten der Pflegezeit
2086289 – Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld
2120900 – Entgeltbescheinigungen Erkrankung Kind / Pflegeunterstützungsgeld
2123496 – Pflegezeit im Bescheinigungswesen
http://www.wege-zur-pflege.de/neu-seit-112015.html
http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/
http://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/ 

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