Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sind per 01.01.2015 grundsätzlich überarbeitet und enger miteinander verzahnt worden. Die Kurzzeitpflege bis zu 10 Arbeitstagen wird nun durch eine Lohnersatzleistung – zahlbar von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen – zusätzlich abgesichert und es besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit von 24 Monaten (Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden/ Monat). […]
PY DE – Pflegezeit
- Autor des Beitrags Von Armin Bittner
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- Kategorien Stichwörter Abwesenheit 0360, Abwesenheiten, Familienpflegezeit, Pflegeauszeit, Pflegezeit