PY DE – Anhebung Grundfreibetrag/ Kinderfreibetrag/ Kindergeldes und Kinderzuschlag per 01.01.2015/ 01.01.2016

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des KInderzuschlags zugestimmt. Der Grund- und der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld werden bereits ab 01.01.2015 rückwirkend erhöht.
Der Grundfreibetrag steigt um 118 Euro auf 8.472 Euro, der Kinderfreibetrag um 144 Euro auf 7.152 Euro und das Kindergeld wird um 4 Euro pro Kind erhöht. Mit dem Jahreswechsel 2016 erfolgt eine weitere Erhöhung.
Die steuerliche Neuberechnung wird über einen Dezember-Programmablaufplan erfolgen (also ohne Rückrechnung, wie bereits in 2011), der voraussichtlich im Oktober ausgeliefert wird. Siehe hierzu auch Hinweis 2192870 – Ankündigung: Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes ab 01.01.2015. Die öffentlichen Arbeitgeber müssen über eine Rückrechnung das Kindergeld neu berechnen für 2015 – das Vorgehen ist in Hinweis 2192904 – Erhöhung des Kindergeldes 2015 und 2016 beschrieben.
Die weitere Erhöhung für 2016 wird mit dem Jahreswechsel ausgeliefert.

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