Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/ Main hat die Kulanzfrist von 3 Monaten im Falle der Übermittlung von fehlerhaften ELStAM bestätigt. In diesem Zeitraum dürfen ELStAM manuell übersteuert werden wenn ein „technisches Problem“ vorliegt. Als „technisches Problem“ wird neben der fehlerhaften Übermittlung durch das Finanzamt (falsche Steuerklasse etc.) auch der Fall verstanden wenn ein anderer Arbeitgeber zu Unrecht […]
Kategorie: Lohnsteuer
PY DE – Fehlerhafte ELStAM durch Fehler in ELStAM-Datenbank
Die OFD Karlsruhe informiert dass es durch einen Softwarefehler vereinzelt zu ungerechtfertigten Änderungen der Lohnsteuerklasse von 3 auf 4 gekommen ist – siehe http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/aktuelles/Aktuelle+Mitteilungen. Diese Änderungen wurden bereits mit der Änderungsliste Anfang September ausgeliefert. Betroffene Mitarbeiter müssen die Korrektur formlos beim zuständigen Finanzamt beantragen und bekommen zusätzlich eine Papier-Ersatzbescheinigung.