PY DE – ELStAM Kulanzfrist von 3 Monaten bei falschen Daten

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/ Main hat die Kulanzfrist von 3 Monaten im Falle der Übermittlung von fehlerhaften ELStAM bestätigt. In diesem Zeitraum dürfen ELStAM manuell übersteuert werden wenn ein „technisches Problem“ vorliegt. Als „technisches Problem“ wird neben der fehlerhaften Übermittlung durch das Finanzamt (falsche Steuerklasse etc.) auch der Fall verstanden wenn ein anderer Arbeitgeber zu Unrecht als Hauptarbeitgeber angemeldet ist. Voraussetzung für die Anwendung der Kulanzfrist ist lediglich dass der Fehler ohne Mitbeteiligung des Arbeitnehmers entstanden ist (etwa durch Änderung der persönlichen Verhältnisse).
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/technische-stoerung-kulanzregelung-bei-elstam-fehlern_78_330390.html unter Berufung auf Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 17.9.2015,  S 2363 A – 34 – St 212.

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