Die OFD Karlsruhe informiert dass es durch einen Softwarefehler vereinzelt zu ungerechtfertigten Änderungen der Lohnsteuerklasse von 3 auf 4 gekommen ist – siehe http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/aktuelles/Aktuelle+Mitteilungen. Diese Änderungen wurden bereits mit der Änderungsliste Anfang September ausgeliefert. Betroffene Mitarbeiter müssen die Korrektur formlos beim zuständigen Finanzamt beantragen und bekommen zusätzlich eine Papier-Ersatzbescheinigung.