Neuerungen im Herbst

Bereits vor dem Jahreswechsel gibt es dieses Jahr zahlreiche Änderungen.

Mindestlohnerhöhungsgesetz

Bereits am 01.10.2022 tritt das Mindestlohnerhöhungsgesetz in Kraft. Damit steigt der Mindestlohn auf 12€ pro Stunde. Dadurch wiederum steigt die Geringfügigkeitsgrenze mit entsprechenden Änderungen bei Mini- und Midijobs.

  • Minijob Geringfügigkeitsgrenze 450 -> 520 Euro
  • Midijob Übergangsbereich 1300 -> 1600 Euro (2000 Euro ab 2023)

Zusätzlich ändert sich die Beitragsberechnung für den Midijob. Tendenziell fallen dadurch weniger AN-Anteile SV an. Für den Bereich 450 – 520 Euro gibt es eine Bestandsschutzregelung gültig bis 31.12.2023.

Für die neue Beitragsberechnung werden 10 neue Lohnarten ausgeliefert – /3M0 – /3M9. Es gibt Sonderregeln in IT0013 für Bestandsfälle.

Die Fachabteilung muss Abrechnungsfälle mit regelmäßigem Entgelt zwischen 450€ und 520€ sowie 1300€ und 1600€ prüfen. Die Midijobgrenze steigt 2023 auf 2.000€.

Die Auslieferung ist größtenteils mit dem September-Supportpackage erfolgt, allerdings wurden einige Hinweise auch erst später freigegeben/ aktualisiert.

Hinweise:

  • 3217280 – Sozialversicherung: Informationen zum Mindestlohnerhöhungsgesetz
  • 3198383 – Sozialversicherung: Auslieferung der Änderungen durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz
  • 3230753 – Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3198383
  • 3239383 – Mindestlohnerhöhungsgesetz: Anpassung der Schlüsselung der Lohnarten /3M0 – /3M9 in der Verarbeitungsklasse 30
  • 3231712 – Formulare: Anpassungen aufgrund Mindestlohnerhöhungsgesetz
  • 3239398 – Formulare: Jahreswerte zu Lohnarten für Mindestlohnerhöhungsgesetz

Neue Unternehmensnummer in der UV

Die bisherige Mitgliedsnummer bei der BG wird durch eine BG-übergreifende Unternehmensnummer ersetzt. Diese besteht aus einer Unternehmernummer und einem Suffix. Damit werden alle Unternehmen eines Unternehmers zusammengefasst. Die Daten hierzu werden postalisch ab Oktober an die Unternehmen verschickt und ab November auch über den UV-Stammdatendienst verteilt.

Mit dieser Neuerung wird eine neue Teilapplikation JUPR ausgeliefert. Damit müssen alle Personalbereiche und ggf. Teilbereiche zu einer juristischen Person zusammengefasst werden. Künftig soll das primär zur Emittlung der juristischen Person verwendet werden, bisher erfolgte die Bestimmung ja lediglich über die Tabelle T001P. Um die Konsistenz zu gewährleisten wird auch ein Prüfreport ausgeliefert. Für die Rückmeldung der Unternehmensnummer gibt es eine neue Datensatzversion.

Die Auslieferung erfolgt mit dem Oktober-Supportpackage.

HInweise:

  • 3170635 – Auslieferung der UV-Unternehmensnummer
  • 3240984 – Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3170635
  • 3201837 – UV-Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.11.2022
  • 3244930 – Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3201837

eAU – Vorgezogener Start

Ab Januar 2023 startet das eAU-Verfahren. Seitens der SAP wird empfohlen, schon etwas früher damit zu starten, um bereits Erfahrungen sammeln zu können, solange der Papierprozess noch vollumfänglich zur Verfügung steht.

Hierzu sollte jetzt bereits das allgemeine Customizing eAU durchgeführt werden.

Neu sind die Teilapplikationen SVMA – wird künftig als allgemeiner Absender für SV-Meldeverfahren genutzt – sowie EAU für die eAU. EAU-relevante Abwesenheiten müssen gekennzeichnet werden. Für individuelle Attestpflichten – bis hinunter zur einzelnen Personalnummer – können mit BADI HRPAYDE_EAU_B_ATTESTPFLICHT umgesetzt werden. Der Start kann – und sollte – zunächst einmal nur mit einem Teilbereich erfolgen. Mit dem BADI HRPAY00_B_APPL_VALIDITY kann dies ganz individuell nach Merkmalen aus IT0001 erfolgen. Das Vorgehen wird in Hinweis 3106644 – eAU Aktivierung Teilapplikation über BAdI beschrieben.

Wichtige Hinweise:

  • 3056842 – Ankündigung: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU)
  • 3103661 – eAU: Allgemeine Freigabe des Meldeverfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung

BEA-Verfahren

Das BEA-Verfahren wird ab Januar 2023 verpflichtend. Das bedeutet, dass z.B. die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III elektronisch abgegeben werden muss. Wer das Verfahren noch nicht eingeführt hat sollte das im Auge behalten, zumal zum Ausdruck der Bescheinigungen dann ein ADS-Server (Adobe Document Services) benötigt wird, da das Formular nicht in SAP Forms ausgeliefert wurde (und wohl auch nicht wird).

Näheres zu den ADS gibt es im SCN Wiki.

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