Ein gutes neues Jahr, ich hoffe Sie sind gut gestartet! Ab 01.01.2023 besteht die Pflicht zur digitalen Übermittlung der Arbeitsbescheinigung, der EU-Arbeitsbescheinigung und der Nebeneinkommensbescheinigung. Hierzu gibt es seitens der BA ein Informationsportal. Besonders interessant: der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer keine Bescheinigung mehr aushändigen, das erledigt die BA. Insofern muss auch nur deshalb kein ADS-Server […]
BEA ab 2023
- Autor des Beitrags Von Armin Bittner
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