Sollten Sie den Prozess der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises noch nicht beendet haben – keine Sorge, die Abgabefrist wurde laut Hinweis 2427467 – UVM: Abgabefrist 16.02.17 für den elektronischen Lohnnachweis aufgehoben auf das erste Halbjahr 2017 verschoben.Der elektronische Lohnnachweis ermittelt Rückrechnungen nur bis ins Jahr 2016. Um die Ergebnisse mit denen des Reports RPLBGND0 besser […]