Am 01.02.2013 hat der Bundesrat der Erhöhung des Grundfreibetrags um 126 Euro auf 8130 Euro rückwirkend zum 01.01.2013 zugestimmt – hier der Beschluss. Mit Hinweis 1817754 – Neuer Programmablaufplan 2013 wird deshalb ein neuer Programmablaufplan herausgegeben, alle Mitarbeiter müssen nach Einspielung des Hinweises auf 01.01.2013 zurückgerechnet werden.