Die aus dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds und Kinderzuschlags entsprechenden Freibeträge wurden im Laufe des Jahres rückwirkend für das ganze Jahr geändert. Das Gesetz hat aber geregelt, dass die sich aus den Änderungen ergebenden Nachzahlungen im Dezember 2015 erfolgen. Daher wird für Dezember 2015 ein neuer Programmablaufplan notwendig. […]