Folgende NEUE Meldegründe sind bei einem pflichtigen Entgelt = 0,00 in der Unfallversicherung (Datenbaustein DBUV) ab 01.06.2012 möglich:
UV-Grund |
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Feldinhalt |
Erläuterung |
B04 | Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer vorangegangenen Entgeltmeldung |
B06 | UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle dieser Entgeltmeldung angegeben |
B09 | Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Entgeltmeldung erfordern |
Siehe auch die „Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 14./15.03.2012 im Wortlaut:
„Die neuen UV-Gründe B04 bis B06 und B09 werden in die Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 2 SGB IV in der Fassung ab dem 01.06.2012 mit der Maßgabe aufgenommen, dass die fehlende Angabe eines UV-Grundes bei einem zu meldenden UV-Entgelt von 0,00 EUR erst ab dem 01.12.2012 zu einer Abweisung der Meldung führt. Hierdurch haben Arbeitgeber die neuen UV-Gründe bereits ab dem 01.06.2012 anzuwenden, sofern das Entgeltabrechnungsprogramm oder die maschinelle Ausfüllhilfe diese Möglichkeit vorsieht. Eine entsprechende Übergangsregelung wird unter Ziffer 6 der Gemeinsamen Grundsätze aufgenommen.“
Die SAP hat diese kurzfristige Anforderung in die Planung aufgenommen, als Stichtag wird aber der 1.12. gesehen da erst ab dann die Meldungen mit UV-Entgelt 0 ohne Grund abgewiesen werden.
Hinweis 1736466
SAP-Umsetzung der neuen UV-Gründe lt. Niederschrift…..zu Fragen des gemeinsam |