Ab 2013 werden folgende Maßnahmegründe ignoriert bei der Erstellung der DEÜV-Meldungen in RPCD3VD0:
4 – Wechsel im Beschäftigungsverhältnis (Ab-/Anmeldung mit Grund 33/13)
5 – Firmenwechsel (Ab-/Anmeldung mit Grund 30/10)
C – Erziehungsurlaub (Unterbrechungsmeldung mit Grund 52)
I – Wehr-/Zivildienst (Unterbrechungsmeldung mit Grund 53)
Die entsprechenden Situationen werden nur noch aus den tatsächlichen Daten ermittelt, so zum Beispiel die juristische Person aus VERSC im Abrechnungsergebnis oder aus der T001P aus den Stammdaten oder Erziehungsurlaub (Elternzeit) durch Vorliegen einer entsprechend gekennzeichneten Abwesenheit. Das Verwenden des Maßnahmegrundes führt zu keinem Fehler, bewirkt aber auch nichts.
Ein Wechsel der Betriebsnummer allein – also des Teilbereichs mit unterschiedlicher Betriebsnummer in T5D0P – führt nicht zu einer An-/ Abmeldung, außer der Rechtskreis würde sich ändern.
Einmal verwendete Betriebsnummern dürfen im übrigen in T5D0P nicht geändert werden – außer sie wären falsch – da diese Einträge nicht zeitabhängig sind und so Stornierungen und Neuanmeldungen auslösen würden.
http://service.sap.com/sap/support/notes/1784206
Hinweis 1689106 – DEÜV: Korrekturen III
Hinweis 1676945 – DEÜV: Korrekturen II
http://service.sap.com/sap/support/notes/1519149