* Update 02.08. – das Problem wird mit Note 1894611 – DEÜV(UVMG): Korrekturen XXII behoben.*
Abmeldungen mit UV-Grund B09 werden seit 01.06.2013 mit dem Fehler DBUV202 abgewiesen wenn des Feld ARBSTDN ungleich Grundstellung ist.
Dies gilt generell für Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST im DBME = „N“) und den UV-Gründen (UVGD) „A07“, „A08“, „A09“, „B01“, „B02“, „B03“, „B05“ oder „B09“.
Dieses Verhalten entspricht Punkt 10 – Änderung Anlage 9.4 des Besprechungsergebnisses des GKV-Spitzenverbands vom 05./ 06.12.2012. (Seite 30).
Diese Vorgabe ist so noch nicht umgesetzt in SAP aber in Arbeit – wir informieren wenn es soweit ist.