Wenn im Bemessungszeitraum zum Zuschuss Mutterschaftsgeld – 3 Monate vor Schutzfrist – ein „verschuldetes Arbeitsversäumnis“ vorliegt, konkret wird hier unentschuldigtes Fernbleiben genannt – dann wird das Brutto/ Netto gekürzt um die Fehlzeit, die Kalendertage als Divisor werden aber nicht reduziert. Quelle:http://www.bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arbeitgeber/Betriebsservice/BKK_Service/BKK_Service_Extra/BKK_Extra_06/20050223_GR_Leistungen_bei_Schwangerschaft_und_Mutterschaft.pdf Die Unterscheidung, ob eine Abwesenheit verschuldet ist oder nicht wird von SAP nicht unterstützt. […]
Kategorie: Zuschuss Mutterschaftsgeld
PY Abrechnung – Zuschuss zum Muttschaftsgeld bei teilweiser BV im Bemessungszeitraum
Problemstellung: Im Bemessungszeitraum für den Zuschuss Mutterschaftsgeld (3 Monate vor Beginn Schutzfrist) liegt ein teilweises Beschäftigungsverbot vor. IT0008 wird reduziert über den Beschäftigungsgrad, das Beschäftigungsverbot über IT0597 aufgegeben und über den IT0008 Subtyp DBVE die ungekürzten Bezüge aufgegeben. Nach dem Beschäftigungsverbot ist der IT0008 wieder mit 100% Beschäftigungsgrad aufgegeben. Die Funktion DOZMG BEW bewertet nun […]