Blog – der SAP HCM Notizzettel

PY CH – Abrechnung Schweiz Jahresendzulage

Auszug aus Hinweis 321280:
Wenn Sie für einen Mitarbeiter einen Wechsel der juristischen Persion zum Monatsbeginn erst nach der Abrechnung der Vorperiode in den Stammdaten vornehmen, müssen Sie für eine Rückrechnung in die Vorperiode sorgen. Sie können in einem solchen Fall in den Stammdaten des Mitarbeiters über den Menüpunkt ‚Hilfmittel/AbrStatus ändern‘ durch Eingaben im Feld ‚Früh.Änd.Stamm.‘ die Rückrechnung erzwingen. Eine andere Möglichkeit wäre das Anlegen einer eigenen Massnahme, mit der Sie Juperwechsel bei den Mitarbeitern vornehmen. Dabei können Sie die Massnahme in das Merkmal ‚RETRO‘ aufnehmen, das beim Ausführen der Massnahme das Feld ‚Früh.Änd.Stamm.‘ im Infotyp Abrechnungsstatus (0003) des Mitarbeiters automatisch füllt.

**************Hier die Lösung mit einer dynamischen Maßnahme*************************
Es geht auch mit einer dynamischen Maßnahme. Hier der Teil der dynamischen Maßnahme selbst

In diesem Fall wird die Maßnahme 02 Organisatorischer Wechsel abgefragt und der Grund 01 Firmenwechsel.
Die Routine GET_RETRO_DATE muss im Programm ZCHDYNMS (oder wie Sie es nennen möchten) angelegt werden. Das Programm ist relativ simpel.


Das wars. Jetzt wird immer automatisch einen Monat zurückgerechnet bei JUPER-Wechsel.

PY DE – Abrechnung Dezember 2011 Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerauschbetrag von 1.880,- Euro angezeigt im Protokoll von DST LST im Dezember ist richtig denn Auszug aus Hinweis 1620987:

Mit diesem Hinweis werden die Änderungen für den amtlichen Programmablaufplan für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs im Dezember 2011 ausgeliefert. Dieser Ablaufplan wurde am 23.09.2011 veröffentlicht. Er berücksichtigt für die Besteuerung laufender Bezüge den steuerlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von 1.880 Euro anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und bei der Besteuerung sonstiger Bezüge den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (statt früher 920 Euro).
Der Ablaufplan RPCSDFDN wurde bereits mit Hinweis 1590723 ausgeliefert.
….
Die 960 Euro Erhöhung wird als steuerlicher Ausgleichsbetrag bezeichnet da die Erhöhung auf 1.000 Euro rückwirkend für das ganze Jahr 2011 erfolgt ist => 80 Euro * 12 Monate = 960 steuerlicher Ausgleichsbetrag. Somit beläuft sich der Arbeitnehmerpauschbetrag im Dezember auf 1.880,- Euro.

Die eigentliche Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags ist natürlich auf das Jahr gesehen 80 Euro, SAP berücksichtigt allerdings den vollen Jahresbetrag in der monatlichen Berechnung.