In Kantonen mit Monatsbetrachtung erfolgt die Quellensteuerberechnung bei untermonatigem Ein- oder Austritt nach einem fiktiv ermittelten Steuerbrutto. Diese Steuerbrutto wird berechnet nach der Formel ((30 – Eintrittstag + 1) / 30 Steuertage) * gekürztes Steuerbrutto – analog hierzu natürlich bei Austritt (Austrittstag – 1) / 30. Das Ergebnis dieser Fiktivrechnung wird in der Lohnart /313 ausgewiesen. Mit diesem fiktiven Vollmonatsbezug wird der relevante Steuersatz in der Tabelle T5C2H ermittelt und das Teilmonatsbrutto damit multipliziert – Lohnart /310. So errechnet sich die tatsächlich zu zahlende Quellensteuer. Gerade wenn das Gehalt nach anderen Methoden aliquotiert wird – etwa nach Arbeitstagen – ist der fiktive Vollmonatsbezug nicht immer gleich dem tatsächlichen und die Berechnungslogik erklärungsbedürftig.
Blog – der SAP HCM Notizzettel
PY DE – Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt 31.12.
Bei einem Austritt per 31.12. eines Jahres wird keine Jahreslohnsteuerbescheinigung sondern eine allgemeine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Diese wird gemäß Merkmal DTXAM versendet, nicht nach DTSLB.
Wichtig ist hierbei zu wissen dass die Lohnsteuerbescheinigung bereits im Status „neu“ erstellt wird durch den Report RPCTXVD1 und in der Tabelle P01T_ADMIN im Feld AUSGP lediglich eine eventuell abweichende Periode für den Sammelreport RPCTXSD0 eingetragen bekommt.
Somit wird die Bescheinigung erst mit dem in DTXAM eingetragenen Versatz an Perioden zusammengefasst und verschickt.
Die Jahresbescheinigung funktioniert auch so, allerdings unter Berücksichtigung von Merkmal DSTLB bzw. eventuell abweichender Periode in IT0012.