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PY DE – Abrechnung Dezember 2011 Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerauschbetrag von 1.880,- Euro angezeigt im Protokoll von DST LST im Dezember ist richtig denn Auszug aus Hinweis 1620987:

Mit diesem Hinweis werden die Änderungen für den amtlichen Programmablaufplan für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs im Dezember 2011 ausgeliefert. Dieser Ablaufplan wurde am 23.09.2011 veröffentlicht. Er berücksichtigt für die Besteuerung laufender Bezüge den steuerlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von 1.880 Euro anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und bei der Besteuerung sonstiger Bezüge den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (statt früher 920 Euro).
Der Ablaufplan RPCSDFDN wurde bereits mit Hinweis 1590723 ausgeliefert.
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Die 960 Euro Erhöhung wird als steuerlicher Ausgleichsbetrag bezeichnet da die Erhöhung auf 1.000 Euro rückwirkend für das ganze Jahr 2011 erfolgt ist => 80 Euro * 12 Monate = 960 steuerlicher Ausgleichsbetrag. Somit beläuft sich der Arbeitnehmerpauschbetrag im Dezember auf 1.880,- Euro.

Die eigentliche Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags ist natürlich auf das Jahr gesehen 80 Euro, SAP berücksichtigt allerdings den vollen Jahresbetrag in der monatlichen Berechnung.