Blog – der SAP HCM Notizzettel

PY DE – Irrtümlicher/ nicht erfolgter Eintritt nach erfolgter Anmeldung DEÜV

Es kommt zu einem irrtümlichen Eintritt ohne darauf folgenden korrigierten Eintritt nach Erstellung einer DEÜV-Meldung weil…

– Ein neu eingestellter Mitarbeiter hat die Arbeit nie angetreten.
– Eine Personalnummer wird gelöscht, weil z.B. ein Praktikant nicht zur Arbeit erschienen ist.
– Es wurde die Maßnahme Irrtümlicher Eintritt verwendet.
– DEÜV (An)Meldungen werden nicht automatisch storniert.

Dann muss eine bereits erstellte DEÜV (An-)Meldung storniert werden. Der Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) selektiert die betroffene Person aber nicht, da sie den Beschäftigungsstatus “ 0: Mitarbeiter ist nicht in der Firma“ hat. Wenn ein Mitarbeiter nie aktiv gewesen ist, kann der Report RPCD3VD0 diesen nicht verarbeiten. Warum?
Aus Performancegründen werden nur Personen selektiert, die mindestens einmal den Status „aktiv“ hatten.

Was ist zu tun?

– Ist für den Mitarbeiter danach überhaupt KEIN aktiver Beschäftigungszeitraum (STAT2 im Infotyp 0000) vorhanden? => Dann muss die Meldung manuell über eine Ausfüllhilfe storniert werden. Dabei handelt es sich um eine Fremd-Software, die beispielsweise von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) angeboten wird.
– Liegt für die Personalnummer ein aktiver Zeitraum vor (durch einen Eintritt zu einem späteren Zeitpunkt) oder handelt es sich eine Sofortmeldung? => Wenn die Meldung nicht automatisch storniert wird, öffnen Sie bitte eine Kundenmeldung.

Hier steht das auch noch einmal beschrieben:

 1488403 – Keine Stornierung von DEÜV Meldungen bei Maßnahme Irrtümlicher Eintritt (Personalabrechnung DE)

PY DE – Entgeltbescheinigungsrichtlinie wird voraussichtlich Verordnung in 07/ 2013

Die Entgeltbescheinigungsrichtlinie (EBeschR) soll – nach dem aktuellen Entwurf – zum 01.07.2013 durch die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abgelöst werden.(Sobald das genaue Datum bekannt ist, wird das in diesem Hinweis ergänzt.)

Der Inhalt der Verordnung wird gegenüber der Richtlinie nur leicht an seitdem hinzugekommene Anforderungen (z.B. der gewählte Faktor für das Faktorverfahren) angepasst.

An den Musterformularen (gemäß EBeschR) ändert sich dadurch nichts.
Das sind in der Auslieferungskomponente SAP_HR(CDE) die Formulare ‚DF01‘, ‚DFB1‘ und ‚DFKA‘ für den Report RPCEDTD0 und in der Auslieferungskomponente EA-HR(CDE) das Formular SAP_PAYSLIP_DE_P (mit Formbuilder-/PDF-Layout) für HRForms.

Hinweis 1769896 – Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) ab 01.07.2013

Die Richtlinie finden Sie hier http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/entgeltbescheinigungsrichtlinie.html.

Die Unterschiede zwischen Gesamtbrutto und Netto nach Entgeltbescheinigungsrichtlinie und ohne /101 <> /10E bzw. /550 und /55E hat die SAP in diesem Dokument zusammengefasst Gesamtbrutto und Netto nach EBeschr, das aus Hinweis Hinweis 1400108 – Gesamtbrutto und gesetzliches Netto nach EBeschR.

Siehe auch: http://blog.hr-manager.de/2013/04/py-de-entgeltbescheinigungsverordnung.html