Blog – der SAP HCM Notizzettel

PY DE – Keine Ab-/ Anmeldung in der DEÜV trotz Maßnahmegrund 5 „Wechsel juristische Person“

Ab 2013 werden folgende Maßnahmegründe ignoriert bei der Erstellung der DEÜV-Meldungen in RPCD3VD0:

4 – Wechsel im Beschäftigungsverhältnis (Ab-/Anmeldung mit Grund 33/13)
5 – Firmenwechsel (Ab-/Anmeldung mit Grund 30/10)
C – Erziehungsurlaub (Unterbrechungsmeldung mit Grund 52)
I – Wehr-/Zivildienst (Unterbrechungsmeldung mit Grund 53)

Die entsprechenden Situationen werden nur noch aus den tatsächlichen Daten ermittelt, so zum Beispiel die juristische Person aus VERSC im Abrechnungsergebnis oder aus der T001P aus den Stammdaten oder Erziehungsurlaub (Elternzeit) durch Vorliegen einer entsprechend gekennzeichneten Abwesenheit. Das Verwenden des Maßnahmegrundes führt zu keinem Fehler, bewirkt aber auch nichts.

Ein Wechsel der Betriebsnummer allein – also des Teilbereichs mit unterschiedlicher Betriebsnummer in T5D0P – führt nicht zu einer An-/ Abmeldung, außer der Rechtskreis würde sich ändern.

Einmal verwendete Betriebsnummern dürfen im übrigen in T5D0P nicht geändert werden – außer sie wären falsch – da diese Einträge nicht zeitabhängig sind und so Stornierungen und Neuanmeldungen auslösen würden.

http://service.sap.com/sap/support/notes/1784206
Hinweis 1689106 – DEÜV: Korrekturen III
Hinweis 1676945 – DEÜV: Korrekturen II 
http://service.sap.com/sap/support/notes/1519149

PY DE – Lohnsteuerbescheinigung 2012 Zeile 28

Während in 2011 hier nur der Basisbeitrag bei privat Krankenversicherten bescheinigt wurde wird hier in 2012 der tatsächlich in der Steuerberechnung berücksichtige Beitrag – also ggf. auch die Mindestvorsorgepauschale –  bescheinigt.

Das bedeutet, dass hier auch Beiträge bei eigentlich krankenversicherungsfreien Mitarbeitern laut IT0013 bescheinigt werden – Studenten, geringfügig Beschäftigte etc.

Wenn der Mitarbeiter keinen Basisbeitrag aus IT0079 hat werden die Beiträge also in Höhe der Mindestvorsorgepauschale ermittelt  – das sind 12% des Arbeitseinkommens bzw. höchstens 1900 Euro bzw. 3000 Euro in Steuerklasse 3.
Quelle Mindestvorsorgepauschale / Muster Lohnsteuerbescheinigung Seite 9 Punkt f.

In SAP wird die Mindestvorsorgepauschale in der Steuerberechnung ermittelt und in den Lohnarten /45G für Beitrag aus laufendem Steuerbrutto und /45H für Beitrag aus sonstigem Steuerbrutto abgestellt. Diese Lohnarten werden in der SCRT kumuliert.

Wird der Höchstbeitrag ermittelt so kommt es ggf. zu kleinen Rundungsdifferenzen, da 1900 Euro / 12 Monate = 158,3333… ist.
In Summe ergibt das dann 158,33 Euro * 12 Monate =  1899,96 Euro.

Siehe auch:
http://service.sap.com/sap/support/notes/1815007
Hinweis 1695261 – LStB: Zeile 28